Flyer Planungsanforderungen gemeinschaftlicher Wohnformen
Gemeinschaftliches Wohnen ist nicht als konventioneller Wohnbau mit ergänzenden Gemeinschaftsräumen zu verstehen. Die wesentliche planerische Veränderung besteht darin, dass nicht mehr ausschließlich die Bedürfnisse einzelner Haushalte, sondern die Entwicklung und Handlungsfähigkeit der gesamten Gruppe zum Ausgangspunkt der Planung werden. Daraus ergeben sich gegenüber dem normalen Wohnen grundlegend andere Anforderungen an Raumprogramm, Erschließung, Wohnungsgrundrisse, Ausstattung und Planungsprozess.
1. Gemeinschaft wird zum eigenständigen Planungsziel.
Gemeinschaftsräume dürfen nicht als Restflächen nach der Optimierung der individuellen Wohnungen behandelt werden. Sie sind eine zentrale Infrastruktur des Projekts und müssen hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Aufenthaltsqualität gleichwertig geplant werden. Dabei sind Räume für Versammlung, Essen, Spielen, Waschen, Arbeiten, Gäste, Werkstatt und Aufenthalt möglichst miteinander zu verknüpfen und mehrfach nutzbar zu gestalten. Gemeinschaft entsteht insbesondere dort, wo alltägliche Wege und Tätigkeiten zufällige Begegnungen ermöglichen.
2. Die Erschließung wird vom Verkehrsraum zum sozialen Raum.
Flure, Laubengänge, Treppenhäuser, Eingänge und Vorbereiche sind nicht ausschließlich funktionale Erschließungsflächen. Sie müssen Begegnung, kurzen Aufenthalt und Aneignung ermöglichen. Ihre Qualität ist daher ebenso relevant wie die Qualität der individuellen Wohnung.
3. Individuelle Wohnfläche kann durch gemeinschaftliche Infrastruktur reduziert werden.
Das Ziel einer flächeneffizienten und leistbaren Wohnform darf nicht über kleinere Wohnungen allein erreicht werden. Entscheidend ist die Verlagerung bestimmter Funktionen von der individuellen Wohnung in gemeinsam nutzbare Räume. Dadurch können Wohnfläche, Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Basiskosten reduziert werden, ohne zwangsläufig Lebensqualität zu verlieren.
4. Flexibilität muss als gemeinschaftliche Ressource verstanden werden.
Generationenspezifische und sich verändernde Lebenssituationen verlangen Möglichkeiten zur Anpassung. Dies kann durch bauliche Variabilität, multifunktionale Räume oder den Wechsel von Bewohnerinnen zwischen unterschiedlich großen Wohnungen erfolgen. Dafür sind vergleichbare Grundrisse und Ausstattungsstandards sinnvoll. Die Wohnung wird damit weniger zum dauerhaft personalisierten Einzelobjekt und stärker zu einer Ressource der gesamten Gemeinschaft. Dies setzt allerdings voraus, dass individuelle Vorstellungen von dauerhaftem Besitz und individueller Ausstattung zugunsten langfristiger Gruppeninteressen teilweise zurückgestellt werden.
5. Die Planung muss individuelle Aneignung und gemeinschaftliche Entscheidungsfähigkeit ausbalancieren.
Eine vollständig durchgestaltete Architektur kann die Selbstwirksamkeit der Gruppe schwächen. Gemeinschaftliche Projekte benötigen daher bewusst Bereiche, die von den Bewohnerinnen gestaltet und weiterentwickelt werden können. Die Aufgabe der Planung besteht nicht darin, jede Entscheidung vorwegzunehmen, sondern einen robusten räumlichen Rahmen für zukünftige Entscheidungen zu schaffen.
6. Architektur und Organisationsstruktur müssen zusammen entwickelt werden.
Die räumliche Struktur muss die konkrete Form der Selbstorganisation unterstützen. Eine nicht-hierarchische Gruppe benötigt beispielsweise geeignete Räume für gleichberechtigte Kommunikation und Entscheidungsfindung. Gemeinschaftliches Wohnen erfordert deshalb eine Planung, die Architektur, Finanzierung, Rechtsform und Organisationsstruktur nicht getrennt voneinander betrachtet.
7. Gemeinschaftliche Räume müssen unterschiedliche Grade von Öffentlichkeit ermöglichen.
Zwischen individueller Wohnung und öffentlichem Stadtraum braucht es abgestufte Bereiche: privat, hausgemeinschaftlich, gemeinschaftlich, nachbarschaftlich und öffentlich. Dadurch kann die Wohnform nicht nur ihren Bewohnerinnen dienen, sondern auch soziale und kulturelle Angebote für die Nachbarschaft ermöglichen.
8. Der Planungsmaßstab verschiebt sich vom Individuum zur Gruppe.
Bei normalem Wohnen wird primär gefragt: Was braucht die einzelne Wohnung? Bei gemeinschaftlichem Wohnen muss zusätzlich gefragt werden: Was braucht die Gruppe, damit ihre gemeinsamen Potenziale entstehen und erhalten bleiben? Dadurch können Entscheidungen über Wohnungsgrößen, Küchen, Fahrräder, Lagerflächen, Gästezimmer oder individuelle Ausstattungen nicht ausschließlich nach persönlichen Präferenzen getroffen werden. Sie müssen hinsichtlich ihrer langfristigen Auswirkungen auf Kosten, Ressourcenverbrauch und die gesamte Gemeinschaft bewertet werden.
9. Die wichtigste Konsequenz ist daher ein anderer Planungsprozess.
Die Planung sollte nicht mit der Optimierung einzelner Wohnungen beginnen, sondern mit den gemeinsamen Zielen, Organisationsformen und Lebensweisen. Erst daraus sind Raumprogramm, Flächenverteilung und architektonische Struktur abzuleiten. Die Qualität eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts bemisst sich somit nicht primär an der Qualität der einzelnen Wohnung, sondern daran, welche Möglichkeiten die Gesamtstruktur für gemeinschaftliches Handeln, Selbstorganisation, soziale Teilhabe, ökologische Ressourcenschonung und die langfristige Weiterentwicklung der Gruppe eröffnet.
Gemeinschaftliches Wohnen verlangt damit gegenüber normalem Wohnen einen Paradigmenwechsel: von der Optimierung individueller Wohnbedürfnisse zur Gestaltung eines räumlichen Systems, in dem individuelle Bedürfnisse mit den langfristigen Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinschaft vermittelt werden.